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   BVerwG, 04.07.1989 - 1 C 11.88   

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https://dejure.org/1989,1420
BVerwG, 04.07.1989 - 1 C 11.88 (https://dejure.org/1989,1420)
BVerwG, Entscheidung vom 04.07.1989 - 1 C 11.88 (https://dejure.org/1989,1420)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juli 1989 - 1 C 11.88 (https://dejure.org/1989,1420)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer Gaststättenerlaubnis - Besonderer Anlaß - Eigenständiges Ereignis - Disco-Veranstaltungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GastG § 1, § 3 Abs. 1 S. 1, § 12 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 82, 189
  • NJW 1990, 1804 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 367
  • DVBl 1990, 42
  • DÖV 1990, 70
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 12.03.1965 - VII C 167.64

    Vorübergehende Gestattung eines Schankbetriebes in einem nicht konzessionierten

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1989 - 1 C 11.88
    Eine solche Prüfung - also ein Abstellen darauf, ob es des beabsichtigten Betriebes bei Berücksichtigung der bereits zugelassenen Gaststättenbetriebe noch bedarf - verstieße gegen Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. BVerwGE 20, 321 [BVerwG 12.03.1965 - VII C 167/64]).
  • Drs-Bund, 21.01.1966 - BT-Drs V/205
    Auszug aus BVerwG, 04.07.1989 - 1 C 11.88
    Nach dem Regierungsentwurf des Gaststättengesetzes von 1970 (BT-Drucks. V/205) sollte § 12 Abs. 1 wie folgt lauten: "Aus besonderem Anlaß kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes auf Zeit oder auf Widerruf gestattet werden." In der Begründung heißt es dazu (a.a.O. S. 16): "Als 'besonderer Anlaß' im Sinne der Vorschrift ist z.B. anzusehen der nur für verhältnismäßig kurze Zeit beabsichtigte Betrieb einer Baukantine für die Dauer der Bauarbeiten oder die Errichtung einer Schankwirtschaft für die Dauer einer vorübergehenden Veranstaltung." Dieser Satz belegt, daß die Bundesregierung nicht die Kurzfristigkeit des Kantinenbetriebes oder der Schankwirtschaft als besonderen Anlaß ansah, sondern ein bestimmtes äußeres Ereignis, nämlich die Bauarbeiten bzw. eine bestimmte Veranstaltung.
  • BVerwG, 12.12.2019 - 8 C 3.19

    Gestattung der Berliner Gaststätte "Rheingauer Weinbrunnen" im Jahr 2014 war

    Häufig wiederkehrende Ereignisse ohne Ausnahmecharakter sind keine besonderen Anlässe (BVerwG, Urteil vom 4. Juli 1999 - 1 C 11.88 - Buchholz 451.41 § 12 GastG Nr. 2 Rn. 11 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2016 - 4 B 581/16

    Jugendtanzveranstaltung des Schützenfestes Borgholzhausen darf unter zusätzlichen

    vgl. BGH, Urteil vom 26.9.2003 - V ZR 41/03 -, NJW 2003, 3699 = juris, Rn. 17; Bay. VGH, Beschluss vom 17.9.2014 - 22 CS 14.2013 -, GewArch 2014, 485 = juris, Rn. 8; siehe zu § 12 GastG auch BVerwG, Urteil vom 4.7.1989 - 1 C 11.88 -, BVerwGE 82, 189 = juris, Rn. 12 ff.
  • VGH Bayern, 16.09.2011 - 22 CE 11.2174

    Mobiler Verkaufsstand mit Alkoholausschank in Oktoberfest-Nähe nach

    Erforderlich ist demnach ein äußeres Ereignis, als dessen Folge das Gaststättengewerbe betrieben werden soll (BVerwG vom 4.7.1989 BVerwGE 82, 189).

    Dem Antragsteller kann insofern nicht entgegengehalten werden, dass es sich für ihn nur um einen Vorwand für den strittigen Gaststättenbetrieb handelt, dem keine eigenständige Bedeutung zukommt (vgl. BVerwG vom 4.7.1989 BVerwGE 82, 189/195).

    Die beabsichtigte gastronomische Tätigkeit des Antragstellers erscheint rein tatsächlich als Annex zum Münchner Oktoberfest und zu den durch dieses ausgelösten Besucherströmen (BVerwG vom 4.7.1989 BVerwGE 82, 189/194).

    Hervorzuheben ist, dass das Erfordernis des besonderen Anlasses nicht zu einer Bedürfnisprüfung führt (BVerwG vom 4.7.1989 BVerwGE 82, 189/193).

  • VG München, 08.09.2011 - M 16 E 11.4178

    Zu den Anforderungen an das Vorliegen eines "besonderen Anlasses" im Sinne des §

    Erforderlich ist daher ein äußerer Umstand, als dessen Folge das Gaststättengewerbe betrieben werden soll (BVerwG v. 4.7.1989, BVerwGE 82, 189).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2004 - 2 S 975/02

    Zur Nachveranlagung eines mittlerweile geteilten Grundstückes im Außenbereich

    Denn der Bescheid ist in materielle Bestandskraft erwachsen und war auch geeignet, in der Folgezeit seine wesenseigene, ihm von vornherein gesetzlich zugedachte (§ 10 Abs. 8 KAG) Erfüllungswirkung zu entfalten (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 05.09.1975, DÖV 1976, 96; Urteil vom 24.01.1997, DVBl. 1997, 1060; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.04.1989 - 2 S 2043/87 -, BWGZ 1990, 281).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.03.1992 - 11 A 11482/91
    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur werden als Beispiele für besondere Anlässe genannt: Volksfeste, Schützenfeste, Winzerfeste, Veranstaltungen von Vereinen oder Gesellschaften, Umzüge, Tagungen, Werbeveranstaltungen (vgl. Nr. 3.9.1.2 des Musterentwurfs für eine allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gaststättengesetz, abgedruckt bei Michel/Kienzle, GastG, 10. Aufl., 1990, Anh. 5; vgl. ferner Mörtel/Metzner, GastG, 04. Aufl., 1988, § 12 Rdnr. 3; Michel/Kienzle, a.a.O., Rdnr. 2 zu § 12 GastG; BVerwG, Urteil vom 04. Juli 1989 - 1 C 11.88 - Bl. 6 f. der Verwaltungsakten).

    Insofern kann sich der Kläger gerade nicht auf das von ihm angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 04. Juli 1989 (a.a.O.) berufen, welches sich mit der - dort verneinten, im vorliegenden Rechtsstreit aber nicht zu entscheidenden - Frage befaßt, ob für die regelmäßige Durchführung einer "Show-Diskothek" (300 bis 400mal pro Jahr an wechselnden Orten) ein besonderer Anlaß im Sinne des § 12 Abs. 1 GastG besteht.

  • VG Halle, 23.04.2010 - 4 A 6/10

    Nachbarklage gegen Gestattung nach § 12 GastG

    Gleiches gilt für die Frage, ob ein besonderer Anlass vorliegt, der Voraussetzung für die Erteilung einer Gestattung gemäß § 12 Abs. 1 GastG ist (BVerwG, Urteil vom 4. Juli 1989 - BVerwG 1 C 11.88 - juris).
  • OVG Sachsen, 27.10.2021 - 6 B 375/21

    Normenkontrolle; einstweilige Anordnung; Öffnung von Verkaufsstellen; besonderer

    Anders als die Antragsgegnerin meint, sind die Grundsätze, die in der Rechtsprechung zur Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs "aus besonderem Anlass" entwickelt wurden (vgl. SächsOVG, Normenkontrollurt. v. 6. Oktober 2021 - 6 C 26/21 -, a. a. O. m. w. N.), ohne Weiteres auf den Begriff "aus Anlass besonderer regionaler Ereignisse" i. S. v. § 8 Abs. 2 Satz 1 SächsLadÖffG übertragbar (SächsVerfGH, Urt. v. 21. Juni a. a. O. Rn. 116; vgl. zum "besonderen Anlass" in § 12 Abs. 1 GastG auch: BVerwG, Urt. v. 4. Juli 1989 - 1 C 11.88 -, juris Rn. 16).
  • VG Würzburg, 03.07.2013 - W 6 K 12.828

    Rockkonzert/Beatabend (traditionelle Vorsilvester-Veranstaltung) in der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 04.07.1989 - 1 C 11/88 - BVerwGE 82, 189) liegt ein besonderer Anlass für die Gestattung eines Gaststättenbetriebs vor, wenn die betreffende gastronomische Tätigkeit an ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, das außerhalb der gastronomischen Tätigkeit selbst liegt und einen äußeren Anstoß darstellt.
  • OVG Niedersachsen, 29.11.2001 - 7 L 3295/00

    Abifete; Abiturjahrgang; Abiturparty; besonderer Anlass; Gaststätte;

    Der bloße Wunsch, unter erleichterten Voraussetzungen kurzfristig eine Schank- oder Speisewirtschaft zu betreiben, reicht nicht aus (BVerwG, Urt. v. 04.07.1989 - 1 C 11.88 -, BVerwGE 82, 189 = GewArch 1989, 342).
  • OVG Niedersachsen, 17.06.1992 - 7 L 3810/91

    Trödelmarkt, Feiertagsschutz; Feiertagsschutz; Jahrmarkt; Markt; Trödelmarkt

  • OVG Niedersachsen, 15.01.1992 - 7 L 149/90

    Verpflichtung einer Behörde zur Erteilung einer gaststättenrechtlichen Gestattung

  • VG Mainz, 13.02.2009 - 6 L 96/09

    Bingen: Keine Erlaubnis für "DJ-Geburtstagsfeier"

  • VG Berlin, 24.10.2002 - 21 A 499.01

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Ausweisung; Vorwurf des Mißbrauchs der Ehe

  • VG Minden, 23.08.2022 - 3 L 634/22
  • VGH Bayern, 28.05.2010 - 22 CE 10.1286

    Gaststättenrechtliche Gestattung unter erleichterten Voraussetzungen bei

  • VG Freiburg, 21.08.1991 - 1 K 1145/91

    Zulässigkeit der Durchführung eines Siedlerfestes ; Voraussetzungen des

  • VG Cottbus, 20.05.2005 - 2 L 143/05
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